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eRezept: Dies müssen Sie beachten!
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eRezept: Dies müssen Sie beachten!
Neben der eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sind wir ab 01. Januar 2024 auch verpflichtet, Rezepte über Fertigarzneimittel bei gesetzlich Versicherten als eRezept auszustellen. Inzwischen hat sich das Verfahren etabliert und funktioniert weitgehend reibungslos.
Beachten Sie bitte folgende Regeln:
- Vor der Freischaltung des ersten eRezeptes im Quartal müssen wir Ihre Krankenkassenkarte eingelesen haben!
Nur so kann sichergestellt werden, dass das Rezept auch richtig erstellt und von Ihnen in der Apotheke eingelöst werden kann.
Jedes weitere Rezept im gleichen Quartal kann dann direkt erstellt und über Ihre elektronische Krankenkassenkarte oder die eRezept-App eingelöst werden. - Haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht "mal eben zwischendurch" ein eRezept ausstellen können!
Jedes Rezept muss mit dem Medikamentenplan abgeglichen und dann elektronisch signiert werden. Das ist zeitaufwändig, aber es sichert die Behandlungsqualität. Wenn wir unsere Tätigkeiten jedes Mal für ein Rezept unterbrechen müssten, sind diese nicht mehr gewissenhaft möglich und es kommt zu unnötigen zusätzlichen Wartezeiten in der Praxis.
Bitte bestellen Sie wie gewohnt Ihre Rezepte immer über den Anrufbeantworter oder per Email. Wir sind bemüht, Rezeptwünsche zeitnah zu bearbeiten. Da Sie keinen "unterschriebenen Zettel" mehr brauchen, müssen Sie dazu nicht in unserer Praxis warten, das gewünschte Rezept ist spätesten am zweiten Werktag nach Bestellung für Sie verfügbar. - Beachten Sie bitte nochmals, dass das eRezept bisher nur für verschreibungsfähige Fertigarzneimittel und nur für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten gilt.
Das Angebot wird jedoch nach und nach erweitert werden.
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