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Herz-Kreislauf-Diagnostik


Elektro-Kardiogramm

 

Ein EKG wird geschrieben, um die Funktion des Herzens zu prüfen. Es zeichnet auf, wie oft das Herz pro Minute schlägt (Herzfrequenz) und wie regelmäßig (Herzrhythmus). Die Untersuchung kann Hinweise auf eine Verengung der Herzkranzgefäße (Durchblutungsstörungen), einen Herzinfarkt oder auf Herz-Rhythmusstörungen wie Vorhofflimmern geben.

Ruhe-EKGs setzen wir bei akuten Herzproblemen sowie zur Überwachung von chronischen Herzerkrankungen ein.

Langzeit-EKGs nutzen wir, um die Herzfrequenz über 24 Stunden aufzuzeichnen. Dazu werden Elektroden auf den Brustkorb geklebt, ein kleines Aufzeichnungsgerät wird am Gürtel getragen oder um den Hals gehängt.

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Langzeit Blutdruckmessung (ABDM)
 

( ABDM: ambulantes Blutdruckmonitoring ) Die Langzeit Blutdruckmessung hat einen festen Stellenwert in der Diagnostik und Therapieüberwachung der Hypertenie (Blutdruckerkrankung). Bei Möglichkeit eine differenzierte Beurteilung des Blutdrucks über 24 Stunden. Bei damit auch zum Ausschluß einer sogenannten Praxishypertenie ( Weiß-Kittel-Blutdruck). Die Blutdruckmanschette ist am Oberarm angebracht und mit einem vollautomatischen Blutdruckgerät verbunden, welches in festgelegten Abständen mißt.

Cardisio

 

Cardisiographie: Die Cardisiographie ist ein spezielles EKG-Verfahren, das zur Früherkennung von Herzerkrankungen dient. Es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung, die sehr zuverlässig Herzerkrankungen wie Durchblutungsstörungen oder Muskelerkrankungen erkennt. Die Untersuchung ist ähnlich einfach durchführbar wie ein normales EKG, ist nicht-invasiv, schmerz- und nebenwirkungsfrei. Das Herz wird dabei im dreidimensionalen Raum beurteilt und die Ergebnisse werden Kl-gesteuert ausgewertet. Die Datenschutzrichtlinien sind dabei sehr streng und es werden keine personenbezogenen Daten außer Ihrer Patientennummer an den Dienstleister übermittelt. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet nicht, dass zwangsläufig eine Herzerkrankung vorliegt, es muss jedoch eine ärztliche Beurteilung erfolgen.

Es handelt sich um eine neue Untersuchung, die von privaten KKen in der Regel übernommen wird. In der gesetzlichen Versicherung gibt es hierfür nur bei einigen Versicherungen im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eine Abrechnungsziffer. In allen anderen Fällen können wir Ihnen die Untersuchung als IGEL Leistung anbieten.

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